Seit 2009 ist es bundesweit möglich, die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben.
KEINE VERORDUNG?
WIR BIETEN DIE ALTERNATIVE.
SEKTORALER
HEILPRAKTIKER
Diese ist auch ohne Zuweisung oder Verordnung durch einen Arzt möglich. Diese Maßnahmen können bisher nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Hingegen sind Kostenerstattungen durch private Krankenkassen und Beihilfestellen vertragsabhängig möglich. Genaueres sollten Patienten bei Ihrem Kostenträger erfragen.
Die Gebühren für die jeweiligen erbrachten Leistungen orientieren sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen sind Ärzte in ihren Verordnungsmöglichkeiten zum Teil eingeschränkt. Sprich, die gesetzlichen Krankenkassen reglementieren durch ihre Vorgaben in den Heilmittelrichtlinien Behandlungsmengen und Behandlungsumfänge. Dies ist nicht immer zum Vorteil des Patienten bzw. des Heilungsprozesses der Verletzung und | oder seiner Erkrankung. In den letzten Jahren gibt es leider immer mehr Patienten, die in ihren Heilungsverläufen schlecht dastehen.
Ebenso sind viele Präventionsangebote der Kostenträger leider nur zum Teil wirklich diagnosespezifisch und individuell auf die Bedürfnisse der Patienten angepasst.
Wir bieten Ihnen auf dem Gebiet des sektoralen Heilpraktikers eine eingehende Untersuchung unter Berücksichtigung all Ihrer körperlichen Beschwerden und Einschränkungen. Wir beraten Sie individuell, umfangreich und diagnosespezifisch und stellen Ihnen in unseren Möglichkeiten ein ganzheitliches Therapiekonzept auf. Profitieren Sie also auch ohne ärztliche Verordnung von unserem Wissen und unseren Leistungen im Bereich der Physiotherapie.