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ANMELDUNG

Ambulantes Reha-Zentrum Buchholz

Wenzendorfer Straße 9

21244 Buchholz in der Nordheide

Tel.: 0 41 81 | 3 23 81

Fax: 0 41 81 | 3 12 25

E-Mail: info@reha-zentrum-buchholz.de

Telefonisch oder persönlich

MO – FR: 08 – 19Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN

MO – DO: 07 – 21 Uhr und FR: 07 – 19 Uhr

SA: derzeit geschlossen

BEHANDLUNGSTERMINE NACH VEREINBARUNG

Wir sind vertraglich verpflichtet die Heilmittelverordnungen für gesetzlich Versicherte auf Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien zu prüfen und können daher nur Termine für bereits geprüfte Verordnungen vergeben. Damit wir Ihnen schnellstmöglich Termine für Ihre Behandlung reservieren können, lassen Sie uns bitte vorab Ihre Heilmittelverordnung zukommen. Gerne per Fax, E-Mail oder persönlich.

Wir danken für Ihr Verständnis.

IHRE HEILMITTELVERORDNUNG (REZEPT) VOM ARZT UND VERORDNUNGSPRÜFUNG

REZEPTGEBÜHREN (GESETZLICHE ZUZAHLUNG)

Bitte bringen Sie Ihre vom Arzt erstellte Verordnung zum ersten Termin mit. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) auf Richtigkeit gem. der gültigen Heilmittelrichtlinien zu prüfen. Ein Rezept, das nicht den Vorgaben dieser Heilmittelrichtlinien entspricht, wird von der Krankenkasse grundsätzlich nicht anerkannt und somit unsere Behandlung auch nicht bezahlt. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, wenn wir das Rezept gegebenenfalls nicht annehmen können. In einem solchen Fall bitten wir Sie, die Verordnung von Ihrem Arzt ändern zu lassen. Diese Änderungen müssen immer mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen sein.

Für die Heilmittelbehandlung ist von Ihnen eine Zuzahlung für das Rezept zu zahlen. Diese Zuzahlung ist zum Beginn der Behandlungsserie in der Praxis zu entrichten. Sollten Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, so bitten wir Sie, diese zum ersten Termin mitzubringen und uns vorzulegen. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

TERMINE UND TERMINABSAGEN

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten haben, dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Dies gilt nicht, wenn Ihr Arzt in der Rubrik „spätester Behandlungsbeginn“ auf Ihrem Rezept einen späteren Termin vorgibt. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen maximal 14 Tage liegen.

Grundsätzlich vereinbaren wir vor Behandlungsbeginn mit Ihnen die Termine. Hierfür erhalten Sie einen Terminzettel. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nur so ist es uns möglich, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Bei nicht erfolgter vorheriger Absage sind wir leider gezwungen, Ihnen den ausgefallenen Termin zu Ihrem jeweiligen Kassensatz in Rechnung zu stellen.

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