AKTUELLER HINWEIS
ZUR COVID-19-PANDEMIE
Stand 30.11.2021
Aufgrund der aktuellen Zahlen der Corona Pandemie erreichen wir inzwischen die Warnstufe 2 des Warnstufenkonzeptes des Landkreis Harburgs (ab 24.11.2021).
Dies hat für uns als Einrichtung folgende Konsequenzen:
VERSCHÄRFUNG DER MASKENPFLICHT
Zutritt nur mit FFP2 Maske.
Entsprechend der aktuellen Landesverordnung ist das Tragen einer FFP2- Maske in Innenräumen gesetzlich vorgeschrieben.
3G / 2G+ REGELUNG
Für Patient*innen mit medizinischer Verordnung (mit aktuell gültigem Rezept vom Arzt/HP/sHP) gelten derzeit noch keine gesetzlichen G-Regelungen. Zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen erwägen wir in unserer Einrichtung freiwillig und zeitnah die Einführung der 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Für unsere Kund*innen / Sportler*innen des Präventionsbereiches (ohne medizinische Verordnung) tritt ab dem 01.12.2021 die Einführung der dringend notwendigen 2G+ Regelung in Kraft. Dies bedeutet Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte plus Test (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test). Wir sind gesetzlich verpflichtet entsprechende Zutrittskontrollen durchzuführen und diese zu dokumentieren.
Bitte halten Sie die entsprechenden Nachweise bereit. Vielen Dank.
GRUNDSÄTZLICHES
Liebe Patienten, liebe Kunden und werte zuweisende Ärzte,
aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie steht unser aller Alltag weiterhin Kopf. Ein jeder bleibt aufgerufen sich und seine Gewohnheiten zu ändern und Risiken zu minimieren. Diese Maßnahmen sind gerade jetzt unabwendbar und niemand weiß tatsächlich genau, wie lange diese massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens trotz erster Lockerungen noch anhalten werden.
Wir gehören als ambulante Rehabilitationseinrichtung und Heilmittelerbringer weiterhin zu den als „systemrelevant“ eingestuften Betrieben und stehen Patienten mit Verordnung vollumfänglich zur Verfügung. Ob jede Behandlung hier vor Ort in der momentanen Situation tatsächlich medizinisch notwendig ist, entscheidet in jedem Fall der behandelnde Arzt. Es bleibt zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit von Einschränkungen bestehen.
Wir sind weiterhin mit vollem Einsatz vor Ort und stehen unseren Patienten im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten mit Rat und Tat zur Seite. Trotzdem kommt es auch in unserem Arbeitsfeld zu Einschränkungen, sei es der Wegfall von Privatleistungen und Rehabilitationssport, oder die drastische Veränderung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Umfeld der noch stattfindenden Therapien.
Kassenverbände auf Bundesebene sowie der GKV-Spitzenverband haben reagiert um die gesetzlichen Fristen für Behandlungen während der Corona-Krise anzupassen; ebenso ist es im Rahmen der neuen Heilmittelrichtlinie zu deutlichen Veränderungen in diesem Bereich gekommen. Bitte zögern sie nicht uns bei Fragen direkt darauf anzusprechen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute in diesen schweren Zeiten und stehen mit vollem Einsatz für Sie zur Verfügung.
Das gesamte ARZ Buchholz-Team
FÜR KUNDEN DER PRÄVENTION
Liebe Sportler und Kunden,
Inhaber von Zehnerkarten und Monatskarten können weiterhin mit entsprechender telefonischer Voranmeldung in den möglichen Zeitfenstern Trainingszeit-Slots zur vollen Stunde buchen um dann ihr Frequenztraining zu absolvieren.
MO – DO
07:00 Uhr bis 09:00 / 13:00 bis 16:00 Uhr / 18:00 bis 21:00 Uhr
FR
07:00 Uhr bis 09:00 / 12:00 bis 15:00 Uhr / 17:00 bis 19:00 Uhr
Hierfür gelten weiterhin die entsprechenden Vorgaben und Einschränkungen zum Schutz unseres systemrelevanten Therapiebetriebes. Bitte beachten sie hierfür die oben beschriebenen zusätzlichen Regeln die aktuelle Gesetzeslage betreffend. Für genaue Details stehen wir telefonisch gerne zur Verfügung. Bleibt gesund und vernünftig.
Sportliche Grüße,
das ARZ Buchholz-Team